Neben den sich verändernden Umweltfaktoren, ist ein wesentlicher Grund für das weltweite Artensterben der illegale internationale Wildtierhandel.

Zum Schutz gefährdeter Tierarten und um dem Trend des Artenrückgangs entgegenzuwirken, gibt es in Europa gleich mehrere gesetzliche Regelungen, die EU-Artenschutzverordnung (338/97/EG mit der Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV, als nationale Erweiterung für Deutschland) und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG).

1973 wurde mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen (auch CITES genannt) der internationale Handel mit Wildtieren geregelt. Aktuell gibt es 183 Mitgliedstaaten, seit 2015 ist auch die Europäische Union Mitglied.


CITES listet alle bisher bewerteten Arten (38.700) in drei Kategorien auf, die den Grad der Handelsregulierung definieren:

  • Im Anhang I, sind nur außergewöhnliche Handelsereignisse zulässig, vorbehaltlich von Export- und Importgenehmigungen, in denen die legale Herkunft, die Beschlagnahme und das Festhalten des Tieres definiert sind.

  • Anhang II fasst die Arten zusammen, die nicht so stark vom Handel bedroht sind, die aber in absehbarer Zeit bedroht sein könnten. In ähnlicher Weise wird ihr Handel durch Ausfuhrgenehmigungen und nationale Gesetze kontrolliert.

  • Anhang III umfasst Arten, die auf nationaler Ebene in mindestens einer Vertragspartei des Übereinkommens geschützt sind; ihr Handel kann ebenfalls den nationalen Gesetzen und Ausfuhrgenehmigungen unterliegen.


Das FOGS-Projekt umfasst etwa 150 Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und Fischarten auf der Grundlage ihres Schutzstatus und ihres Auftretens im illegalen europäischen Wildtierhandel (Zollbeschlagnahmedaten). Darunter sind der Feuersalamander, die Griechische Landschildkröte und der Riesen-Gürtelschweif, der für Südafrika endemisch ist und in Deutschland illegal gehandelt wird, um nur einige Arten zu nennen.

Routen illegalen Wildtierhandels von und aus Europa heraus.