Um genetisches Material aus einem anderen Herkunftsland als Deutschland für FOGS zu nutzen, müssen die verwendeten Proben den Bestimmungen des Nagoya-Protokolls/ABS entsprechen. Dieses Protokoll besteht aus verschiedenen Arten von Vereinbarungen, die mit der Behörde des Herkunftslandes, der so genannten nationalen Kontaktstelle (Focal Point), getroffen werden, die für den Schutz ihrer genetischen Ressourcen sowie ihrer Bevölkerungsinteressen durch fairen Zugang und Vorteilsausgleich (ABS) verantwortlich ist. Dabei handelt es sich um eines der drei übergeordneten Ziele des Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD).
Jedes Land, das Vertragspartei des Protokolls ist, ist für die Umsetzung seiner eigenen Regeln verantwortlich, wobei das Protokoll als Leitfaden und Empfehlung dient, wie die Interessen des Landes angemessen geschützt werden können, ohne die Nutzung von genetischem Material für kommerzielle Zwecke und Grundlagenforschung zu behindern. Seine vollständige Umsetzung ist für die Behörden der Länder immer noch eine Herausforderung.
Das Nagoya Protokoll ist ein international rechtsverbindlicher Vertrag, der am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, um das ABS-Ziel der CBD umzusetzen. In der EU wurde zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls die EU-Verordnung 511/2014 erlassen. Diese wird in Deutschland seit dem 01.06.2016 durch das „Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 “ umgesetzt.
Das Museum Koenig Bonn ist Mitglied des CETAF-Konsortiums wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen in Europa (Consortium of European Taxonomic Facilities), und folgt dem CETAF Code of Conduct and Best Practice for Access and Benefit-Sharing, um die Vorgaben der nationalen und internationalen Gesetzgebungen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls einzuhalten, und um einen gerechten Vorteilsausgleich mit den Herkunftsländern zu gewährleisten.